Wenn Sie als Geschäftsführer:in Ihren Unternehmenswert steigern wollen, denken Sie vermutlich zuerst an Umsatzwachstum, neue Kunden oder bessere Margen. Das ist nicht falsch, aber es ist nur die halbe Geschichte. Der Faktor, der in den meisten Gesprächen übersehen wird, sitzt an einer ganz anderen Stelle: bei Ihnen selbst. Wie stark hängt Ihr Unternehmen tatsächlich von Ihrer Person ab? Genau diese Frage, die sogenannte Inhaberabhängigkeit, gilt in der aktuellen deutschen Bewertungspraxis als einer der größten Werttreiber im Mittelstand, und sie lässt sich anders als Umsatzwachstum oft innerhalb weniger Monate spürbar verändern.
Was den Unternehmenswert eines Mittelstandsunternehmens wirklich bestimmt
Der Wert eines Unternehmens ist kein fester Betrag, der irgendwo feststeht und nur noch abgelesen werden muss. Er ergibt sich aus einer Prognose: Was wird dieses Unternehmen in den nächsten Jahren voraussichtlich erwirtschaften, und wie sicher ist diese Prognose? Genau darin liegt der Grund, warum zwei Unternehmen mit identischem Umsatz sehr unterschiedlich bewertet werden können.
In der deutschen Bewertungspraxis haben sich dafür mehrere anerkannte Methoden etabliert. Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 gilt als der maßgebliche fachliche Rahmen und wurde zuletzt umfassend überarbeitet. Die neue Fassung ist am 8. April 2026 in Kraft getreten und löst die bisherige Version aus dem Jahr 2008 ab. Für kleinere, inhabergeführte Betriebe, insbesondere im Handwerk, existiert daneben der sogenannte AWH-Standard, der die Besonderheiten dieser Unternehmen stärker berücksichtigt als der eher auf größere Gesellschaften zugeschnittene IDW S1.
Für die praktische Kaufpreisfindung bei kleineren und mittleren Unternehmen hat sich außerdem das Multiplikatorverfahren durchgesetzt. Es ist Standard für Transaktionen unter etwa 50 Millionen Euro Unternehmenswert, weil es schnell, marktnah und für beide Seiten nachvollziehbar ist. Dabei wird ein bereinigter Ertrag, häufig das EBITDA, mit einem branchenüblichen Faktor multipliziert. Marktübliche Multiplikatoren werden dafür vierteljährlich aktualisiert und seit dem ersten Quartal 2026 zusätzlich nach Größenklassen unterschieden: Micro-Cap für Unternehmen unter 5 Millionen Euro Jahresumsatz, Small-Cap zwischen 5 und 50 Millionen, Mid-Cap darüber. Der Sprung von einer Klasse zur nächsten kann den Multiplikator um 50 bis 100 Prozent erhöhen, unter anderem weil größere Unternehmen in der Regel professioneller strukturiert und weniger von einer einzelnen Person abhängig sind.
Der Punkt, an dem die meisten Berechnungen zu optimistisch sind
Hier kommt die Inhaberabhängigkeit ins Spiel. In beiden gängigen Verfahren wirkt sie sich unmittelbar aus, nur an unterschiedlichen Stellen.
Im Ertragswertverfahren fließt sie in den Kapitalisierungszinssatz ein, also in den Zinssatz, mit dem künftige Erträge auf den heutigen Wert abgezinst werden. Dieser Zinssatz setzt sich aus einem risikolosen Basiszinssatz, einer Marktrisikoprämie und mehreren individuellen Risikozuschlägen zusammen, darunter ausdrücklich einem Zuschlag für Inhaberabhängigkeit. Ein höherer Risikozuschlag bedeutet einen höheren Zinssatz, und ein höherer Zinssatz bedeutet einen niedrigeren Unternehmenswert. Der Mechanismus ist also nicht willkürlich, sondern folgt direkt aus der Bewertungslogik: Ein Ertrag, der stark an eine einzelne, austauschbare Person gebunden ist, gilt schlicht als weniger sicher als ein Ertrag, der von einem eingespielten Team getragen wird.
Im Multiplikatorverfahren zeigt sich derselbe Effekt auf andere Weise. Käufer und Berater setzen bei Unternehmen mit hoher Inhaberabhängigkeit einen niedrigeren Multiplikator an als bei vergleichbaren Betrieben mit breiterer Führungsstruktur. Aktuelle Auswertungen aus der M&A-Beratung beziffern diesen Abschlag auf 5 bis 35 Prozent gegenüber einem Unternehmen mit verteiltem Management. Andere Quellen nennen etwas engere Bandbreiten, doch die Richtung ist in der gesamten Fachliteratur eindeutig: Wer als Geschäftsführer:in unersetzlich wirkt, wird dafür beim Wert seines Unternehmens bestraft, nicht belohnt.
Für die steuerliche Bewertung, etwa bei Schenkung oder Erbschaft, gilt seit 2009 zusätzlich das vereinfachte Ertragswertverfahren nach den Paragrafen 199 bis 203 des Bewertungsgesetzes. Es arbeitet mit einem fixen, gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktor von 13,75, der seit dem 1. Januar 2016 unverändert gilt. Dieses Verfahren ist einfacher zu handhaben, bildet die Inhaberabhängigkeit aber kaum individuell ab, weshalb Fachleute bei stark inhabergeprägten Betrieben häufig zur individuellen Ertragswertermittlung raten, wenn das Ergebnis des vereinfachten Verfahrens offensichtlich zu hoch ausfällt.
Warum dieser Zustand sich von selbst verfestigt
An dieser Stelle lohnt ein Blick auf die Ursache, nicht nur auf die Zahl. Inhaberabhängigkeit entsteht selten aus einem bewussten Entschluss. Sie wächst schleichend, meist genau dann, wenn ein Unternehmen wächst und der Alltag enger wird. Eine Untersuchung zum Entscheidungsverhalten von Führungskräften unter psychischer Beanspruchung, durchgeführt an Unternehmen in Berlin und Brandenburg, zeigt einen Mechanismus, der viele Geschäftsführer:innen aus eigener Erfahrung kennen dürften: Überlastung führt nachweislich zu schlechteren, oft impulsiveren Entscheidungen im operativen Alltag. Wer überlastet ist, delegiert seltener, nicht öfter, weil das Erklären und Übergeben einer Aufgabe im Moment mehr Zeit zu kosten scheint als das schnelle Selbermachen. Genau dadurch bleibt die Abhängigkeit bestehen und verstärkt sich mit jedem Jahr, in dem das Unternehmen wächst, ohne dass eine zweite Ebene mitwächst.
Was sich konkret verändern lässt
Die gute Nachricht liegt genau in diesem Mechanismus: Wenn Inhaberabhängigkeit vor allem durch fehlende Delegation entsteht, lässt sie sich auch durch gezielte Delegation wieder abbauen, und das oft schneller, als viele Geschäftsführer:innen annehmen. Drei Ansatzpunkte haben sich dabei in der Praxis bewährt.
Der erste ist Transparenz über den Status quo. Bevor irgendetwas delegiert werden kann, muss sichtbar werden, welche Entscheidungen, Kundenbeziehungen und Abläufe aktuell tatsächlich nur bei Ihnen liegen. Viele Geschäftsführer:innen unterschätzen diesen Umfang, weil ein Großteil davon im Kopf bleibt und nie aufgeschrieben wird.
Der zweite Punkt ist eine ehrliche Priorisierung, welche dieser Aufgaben wirklich Ihre Entscheidung brauchen und welche genauso gut, manchmal sogar besser, von jemand anderem im Unternehmen getroffen werden könnten. Nicht jede Aufgabe, die Sie aktuell übernehmen, muss zwingend bei Ihnen bleiben.
Der dritte Punkt ist der eigentliche Übergabeprozess selbst. Delegation, die nur einmal angekündigt wird, ohne einen klaren Zeitraum für Einarbeitung und schrittweisen Rückzug, scheitert in der Praxis häufig, weil bei der ersten Schwierigkeit doch wieder der Chef oder die Chefin einspringt. Ein fester, im Voraus vereinbarter Zeitrahmen für diesen Übergang erhöht die Erfolgsquote spürbar.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Abschlag für Inhaberabhängigkeit üblicherweise?
Auswertungen aus der M&A-Praxis nennen eine Bandbreite von 5 bis 35 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Unternehmen mit breiterer Führungsstruktur. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Bewertungsverfahren, der Branche und dem Einzelfall ab.
Welches Bewertungsverfahren gilt für mein Unternehmen?
Das kommt auf den Anlass an. Für einen geplanten Verkauf ist bei Unternehmen unter etwa 50 Millionen Euro Wert das Multiplikatorverfahren die gängige erste Orientierung, oft ergänzt durch ein Gutachten nach IDW S1. Für steuerliche Zwecke wie Schenkung oder Erbschaft greift in der Regel das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz, sofern es zu keinem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.
Muss ich mein Unternehmen verkaufen wollen, damit dieses Thema relevant ist?
Nein. Der Wert Ihres Unternehmens und Ihre eigene Unabhängigkeit davon sind auch dann relevant, wenn kein Verkauf ansteht, etwa bei Krankheit, einem ungeplanten Ausfall oder einfach für Ihre eigene Handlungsfähigkeit im Alltag.
Diesen Prozess müssen Sie nicht allein durchlaufen!
Die drei genannten Schritte, Transparenz schaffen, priorisieren und geordnet übergeben, klingen einfacher, als sie im eigenen Alltag umzusetzen sind. Das liegt selten an fehlendem Willen. Es liegt daran, dass genau die Zeit, die für diese Arbeit nötig wäre, meist von derselben Überlastung aufgefressen wird, die sie eigentlich lösen soll.
Bei YOPENO begleite ich Geschäftsführer:innen mit bestehendem Team genau durch diesen Prozess. Wir machen zuerst sichtbar, was aktuell wirklich an Ihnen hängt, trennen dann, was tatsächlich bei Ihnen bleiben muss, von dem, was abgegeben werden kann, und begleiten anschließend die eigentliche Übergabe, bis sie trägt. Am Ende steht kein loses Versprechen, sondern eine geringere Abhängigkeit Ihres Unternehmens von Ihrer Person, mit allem, was das für dessen Wert und für Ihre eigene Handlungsfähigkeit bedeutet.
Wenn Sie herausfinden möchten, wie stark Ihr eigenes Unternehmen aktuell von Ihnen abhängt und was sich davon in überschaubarer Zeit verändern lässt, können Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch buchen. Es dauert etwa 30 Minuten und findet online statt.
Quellen und Grundlagen: IDW S1 (Institut der Wirtschaftsprüfer, Fassung April 2026), §§ 199 bis 203 Bewertungsgesetz zum vereinfachten Ertragswertverfahren, AWH-Standard für die Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen, Multiplikator-Datenbank der Deutschen Unternehmerbörse (DUB KMU-Multiples, Stand Q1/Q2 2026), sowie eine Untersuchung zum Entscheidungsverhalten von Führungskräften unter psychischer Beanspruchung in KMU aus Berlin und Brandenburg.
